Donnerstag, 8. September 2016

Aufzeichnungen eines Aussenseiters, 8.9.2016

Seit drei Jahren arbeite ich nun schon in dieser
Gärtnerei im Rahmen einer IV-Abklärung.
Bildergebnis für ssbbw feedee
Die Gutachter kamen zum Schluss, dass meine
Beeinträchtigung 30% beträgt. Um eine IV-
Teilrente und somit Anrecht auf einen Nischen-
arbeitsplatz zu erhalten, müsste die Beeinträch-
tigung bei mindestens 40% liegen. 30% sind
also zu wenig für IV, aber zu viel, um in der
Privatwirtschaft bestehen zu können. Deswe-
gen legte meine Sozialberaterin Berufung ein,
unter anderem auch mit der Begründung, die
Meinung meines Chefs in der Gärtnerei müsste
höher gewichtet werden. Diese Woche kam nun
der Bescheid der IV, doch bleiben sie bei ihrer
Beurteilung. Zwar kann ich zur Zeit auf die
Hilfe des IV-Stellenvermittlers bauen, dem
ich Adressen schickte, bei denen er anfragen
konnte, ob Bedarf an Jemandem wie mir vor-
handen wäre. Zwei Tage nach dem Bescheid
der IV kam ein weiterer Brief, in dem stand,
dass der zuständige Stellenvermittler gewech-
selt hätte. Und meine Sozialberaterin war die
ganze Woche nicht erreichbar. Ich weiss also
wieder mal nicht, wie es weitergeht...

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