Dienstag, 21. Oktober 2014

Aufzeichnungen eines Aussenseiters, 21.10.2014

                                 "Das Leben ist weder gut noch böse,
                                   es ist ein Feld, auf dem Gut und
                                  Böse gedeihen."
                                      (Lucius Annaeus Seneca, römischer
                                       Philosoph)

Zum Glück gibt es so etwas wie Finanzberatung, die uns dabei hilft, nicht
in die Schuldenfalle zu tappen oder, wenn schon drin, aus dieser wieder
rauszukommen. Leider kann Finanzberatung aber auch dazu führen,
dass schöne Träume- wenn auch nur vorläufig- auf Eis gelegt werden
müssen wie Eizellen von "Facebook"-Mitarbeiterinnen. Wegen der
laufenden IV-Abklärung kann es sein, dass meine Verlobte und ich
unseren Hochzeitswunsch verschieben müssen, da, falls es zu einer
IV-Auszahlung kommen sollte, die finanzielle Einbusse nach einer
Hochzeit zu hoch wäre, als dass wir mit dem Restbetrag über die
Runden kommen würden. Nun planen wir vorerst, uns einfach ein
Hochzeitsversprechen zu geben, was zwar auch schön ist, aber halt
keinen Trauschein eingibt. Dabei wäre es mein Wunsch gewesen,
dass meine Verlobte, eine gebürtige Deutsche, durch die Hochzeit
in den Genuss einer erleichterten Einbürgerung kommen könnte.
Ich verstehe nicht ganz, warum sie im Hochzeitsfall nicht automa-
tisch eingebürgert würde. Leider hat die Schweiz eines der streng-
sten Einbürgerungsverfahren überhaupt, und doch gibt es Parteien,
denen selbst dieses noch zu mild ist. In der Schule mussten wir, im
Staatskunde-Unterricht, einen Ausschnitt aus dem Film "Die Schwei-
zermacher" mit Walo Lüönd und Emil Steinberger schauen. Der
Film sollte Satire sein, doch mittlerweile scheint die Realität die
abstruseste Satire eingeholt zu haben. Wären z.B. meine Verlobte
und ich bereits verheiratet und zusammengezogen, und sie hätte
den Antrag für erleichterte Einbürgerung eingeschickt, dann könnte
es durchaus sein, dass wir plötzlich Besuch vom Staat erhalten,
um nachzuprüfen, ob in unserem Badezimmer zwei gebrauchte
Zahnbürsten sind; ist dies der Fall, so wird davon ausgegangen,
dass es sich um keine Scheinehe handelt. Den Vogel abgeschos-
sen aber hat ein Beamter in Zürich, bei dem ein Russe zum Ein-
bürgerungstest antraben musste. Ja, so etwas müssen Einbürge-
rungswillige in der Schweiz tatsächlich über sich ergehen las-
sen! Da wurde folgende Frage gestellt:
"Was ist zu tun, wenn das Fondue zu flüssig ist?"
Der Russe darauf: "Ich esse keinen geschmolzenen Käse."
Der Beamte wollte dennoch eine Antwort, der Russe konnte
ihm die gewünschte nicht geben und wurde einzig deswegen
nicht eingebürgert. Die gewünschte "richtige" Antwort hätte
gelautet: "Maizena." Da fragt man sich doch, ob unsere Beam-
ten von der Nahrungsmittelindustrie gesponsort werden-
oder wäre "Maisstärke" als Antwort auch für gültig befunden
worden?

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